AGB (Stand 01/2024)

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern, Ferienwohnungungen und Ferienzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Touristik- & Dienstleistungsgesellschaft mbH Trassenheide (folgend Feriencamp genannt).

2. Der Kunde ist ohne die schriftliche Erlaubnis des Feriencamps nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Auch die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Feriencamps.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Feriencamp zustande. Dem Feriencamp steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Feriencamp und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Feriencamp gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Feriencamp eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Feriencamp verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Feriencamps beruhen.

4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Feriencamps auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Feriencamp ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Unterkunft oder eine vergleichbare Unterkunft der selben Buchungskategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Feriencamps zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Feriencamps an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Feriencamp ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nachzubelasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Feriencamp allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Feriencamp den vertraglichvereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

4. Die Preise können vom Feriencamp ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Unterkünfte, der Anzahl der mitreisenden Personen, der Leistung des Feriencamps oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Feriencamp dem zustimmt.

5. Rechnungen des Feriencamps ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Feriencamp ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Feriencamp berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Feriencamp bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

6. Das Feriencamp ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Feriencamps aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Feriencamps

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Feriencamp geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Feriencamps. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Feriencamps oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Feriencamp und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Feriencamps auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Feriencamp ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß oben Klausel I Nr. 3 vorliegt.

3. Wurden vom Feriencamp keinen Stornierungsvereibarungen gesondert und schriftlich zugestimmt, gelten folgende Fristen und Entschädigungen:

Bis 6 Wochen vor Reiseantritt:
Erstattung der Anzahlung abzgl. 20,00 € Bearbeitungsgebühr

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
20% Anrechung auf den Logipreis

Bis 3 Wochen vor Reiseantritt:
50% Anrechung auf den Logipreis

Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
80% Anrechnung auf den Logipreis

Bei späterer Stornierung, vorzeitiger Abreise oder geringerer
Personenanzahl ist der vollständige Logipreis zu zahlen

4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Unterkünften hat das Feriencamp die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

V. Rücktritt des Feriencamps

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Feriencamp in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Unterkünften vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Feriencamps auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Feriencamp gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Feriencamp ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Feriencamp berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls...

... höhere Gewalt oder andere vom Feriencamp nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

... Unterkünfte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

... Das Feriencamp begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leitung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Feriencamps in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Feriencamps zuzurechnen ist;

... ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Feriencamps entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft.

2. Gebuchte Unterkünfte stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, bei Anreise auf Verlangen eine Kreditkarte oder einen Personalausweis vorzulegen.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkünfte des Feriencamps spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Feriencamp aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen vertragsüberschreitende Nutzung je angefanger Stunde 10,00 Euro in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100% des vollen Logipreises (Listenpreis). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass das Feriencamp kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Haftung des Feriencamps

1. Das Feriencamp haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Feriencamp die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Feriencamps beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Feriencamps beruhen. Einer Pflichtverletzung des Feriencamps steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Feriencamps auftreten, wird das Feriencamp bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Feriencamp dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 Euro sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu 800,00 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Feriencamp nicht unverzüglich Angabe macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Unterkunft, in der die Gegenstände belassen wurden, verschlossen war.

3. Soweit dem Kunden ein Parkplatz des Feriencamps, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Feriencamps abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Feriencamp nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Feriencamps.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Feriencamp übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

5. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Feriencamp bewahrt die Sachen drei Monate auf. Nach Ablauf der Frist behält sich das Feriencamp eine Vernichtung vor.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Feriencamp sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Touristik- & Dienstleistungsgesellschaft mbH Trassenheide.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Touristik- & Dienstleistungsgesellschaft mbH Trassenheide. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Touristik- & Dienstleistungsgesellschaft mbH Trassenheide.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Feriencamp unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.